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* '''Zahlung im Schadenfall''' | |||
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. | |||
Paragraf 78 Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass beide Versicherungsgesellschaften im Sinne des Paragrafen 421 BGB gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass beide Unternehmen in der Regulierungspflicht sind, allerdings in der Summe nur bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Den Ausgleich müssen die Versicherer dann unter sich aushandeln. | |||
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