Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt.  
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt.  
* '''Eheschließung''' und Doppelversicherung<br />
Diese Versicherungen können zusammenlegt  oder als Partnertarif weitergeführt werden.
- Hausratversicherung<br />
- Haftpflichtversicherung<br />
- Rechtsschutzversicherung<br />
- Auslandskrankenversicherung<br />
- Kfz-Versicherung<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü