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Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei. | Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei. | ||
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung | |||
Zu unterscheiden ist die Mehrfachversicherung von der Mitversicherung und der Nebenversicherung. | |||