Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:


Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.<br />
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.<br />


* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü