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- Auslandskrankenversicherung,<br /> | - Auslandskrankenversicherung,<br /> | ||
- Kfz-Versicherung.<br /> | - Kfz-Versicherung.<br /> | ||
* '''Mehrfachversicherung unbeabsichtigt''' | |||
Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Betrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte. | |||
* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br /> | * '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br /> | ||
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br /> | Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br /> | ||
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung | * '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung |