Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
- Auslandskrankenversicherung,<br />
- Auslandskrankenversicherung,<br />
- Kfz-Versicherung.<br />
- Kfz-Versicherung.<br />
* '''Mehrfachversicherung unbeabsichtigt'''
Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das  Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Betrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte.


* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br />
* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br />


Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br />
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br />


* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü