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* '''Mehrfachversicherung unbeabsichtigt''' | * '''Mehrfachversicherung unbeabsichtigt''' | ||
Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Betrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte. | Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Betrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte.<br /> | ||
* '''Doppelte Krankenvollversicherung'''<br /> | |||
Die doppelte Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse entbindetden Versicherungsnehmer nicht von der Beitragspflicht an beide Kassen. | |||
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Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigte, so ⚠️ '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br /> | Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigte, so ⚠️ '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br /> | ||