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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung''' oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung''' oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung, einem Verkehrsmittel oder als Tierhalter, ausgehen, '''auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt'''. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.<br /> | ||
'''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br /> | '''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br /> |