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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung''' oder | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung''' , einem Verkehrsmittels oder als Tierhalterfür die Gefahren, , ausgehen, '''auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt'''. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.<br /> | ||
'''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br /> | '''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br /> |