Kfz Versicherung, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sachverhalt:'''<br/>
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Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers erlitt einen Hagelschaden. Das Fahrzeug war über Vollkaskoversicherung mit eine Selbstbeteiligung von 600 € versichert. Die Fahrzeugreparatur kostete 6.644,16 €. Der Versicherer erstattete 5.497,53 € an den Versicherungsnehmer. Der Versicherer begründete die Kürzung um 15 % mit der vertraglich vereinbarten Werkstattbindung. Der Versicherungsnehmer hatte die Reparatur nicht in einer Vertragswerkstatt der Versicherung ausführen lassen. Ansonsten hätte der Versicherungsnehmer 100 % erstattet bekommen.
Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers erlitt einen Hagelschaden. Das Fahrzeug war über Vollkaskoversicherung mit eine Selbstbeteiligung von 600 € versichert. Die Fahrzeugreparatur kostete 6.644,16 €. Der Versicherer erstattete 5.497,53 € an den Versicherungsnehmer. Der Versicherer begründete die Kürzung um 15 % mit der vertraglich vereinbarten Werkstattbindung. Der Versicherungsnehmer hatte die Reparatur nicht in einer Vertragswerkstatt der Versicherung ausführen lassen. Ansonsten hätte der Versicherungsnehmer 100 % erstattet bekommen.


'''Entscheidung:'''<br/>
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Die Klage auf Erstattung des Restbetrages blieb ohne Erfolg.
Die Klage auf Erstattung des Restbetrages blieb ohne Erfolg.


'''Begründung:'''<br/>
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'''AG München 26.09.2014'''<br/>
'''AG München 26.09.2014'''<br/>
'''Az. 122 D 6798/14'''
'''Az. 122 D 6798/14'''




'''Regulierung des Versicherers'''
'''Regulierung des Versicherers'''


'''Sachverhalt:'''<br/>
'''Sachverhalt:'''<br/>
Im Mai 2011 kam es zu einem Auffahrunfall in München. Der Geschädigte wandte sich direkt an die Versicherung des Schädigers und bat um Schadenregulierung. Nach eingehender Prüfung des Schadenhergangs bezahlt der Versicherer den Schaden. Die Schadenklasse des Versicherungsnehmers von 35 wurde auf die Schadenklasse 50 hochgestuft. Der Beitrag zur Kfz Versicherung erhöhte sich um 170 € jährlich. Der Versicherungsnehmer war der Meinung, dass der Versicherer nicht bezahlten dürfen, da der Schaden bereits bestanden hätte. Der Versicherungsnehmer klagte auf die Rückstufung in die Schadenklasse 35 und die Erstattung der erhöhten Beiträge.
Im Mai 2011 kam es zu einem Auffahrunfall in München. Der Geschädigte wandte sich direkt an die Versicherung des Schädigers und bat um Schadenregulierung. Nach eingehender Prüfung des Schadenhergangs bezahlt der Versicherer den Schaden. Die Schadenklasse des Versicherungsnehmers von 35 wurde auf die Schadenklasse 50 hochgestuft. Der Beitrag zur Kfz Versicherung erhöhte sich um 170 € jährlich. Der Versicherungsnehmer war der Meinung, dass der Versicherer nicht bezahlten dürfen, da der Schaden bereits bestanden hätte. Der Versicherungsnehmer klagte auf die Rückstufung in die Schadenklasse 35 und die Erstattung der erhöhten Beiträge.


'''Entscheidung:'''<br/>
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Die Klage wurde abgewiesen.
Die Klage wurde abgewiesen.


'''Begründung:'''<br/>
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