Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
7 Bytes hinzugefügt ,  07:14, 25. Mär. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
- Lehrer, <br />
- Lehrer, <br />
- Ausbilder,<br />
- Ausbilder,<br />
- nicht abschließend.  
- nicht abschließend. <br />
 


Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
45.052

Bearbeitungen

Navigationsmenü