45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch '''ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.''' Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. | |||
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. | |||
Haftung basierend auf Gefährdung | Haftung basierend auf Gefährdung |