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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch '''ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.''' | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch '''ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.''' | ||
Haftung basierend auf Gefährdung | Haftung basierend auf Gefährdung |