Verkehrssicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verkehrssicherungspflicht'''
* '''Verkehrssicherungspflicht von öffentlich-rechtlichen Körperschaften'''


Die Haftung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie z.B. Staat und Gemeinden, richtet sich bei der Verletzung von Straßen-Verkehrssicherungspflichten nach den Bestimmungen über die Amtshaftung.
Die Haftung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie z.B. Staat und Gemeinden, richtet sich bei der Verletzung von Straßen-Verkehrssicherungspflichten nach den Bestimmungen über die Amtshaftung.
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'''Verkehrssicherungspflicht – Mietobjekte'''  
* '''Verkehrssicherungspflicht – Mietobjekte'''  


Für alle Teile des Hausgrundstücks hat der Vermieter die allgemeine Prüfungspflicht und Überwachungspflicht zu erfüllen. Der Vermieter muss alle Vorkehrungen treffen, damit sein Mieter die Mietsache vertragsgemäß und gefahrlos gebrauchen kann. So hat der Vermieter dafür zu Sorgen, dass z.B. die Beleuchtung des Treppenhauses funktioniert, dass der Keller, der Hof und der Dachboden gefahrlos betreten werden können. Die Verkehrssicherungspflicht bezieht auch auf das gesamte Versorgungssystem des Hauses, wie z.B. Zentralheizung, Wasserversorgung und Wasserentsorgung.
Für alle Teile des Hausgrundstücks hat der Vermieter die allgemeine Prüfungspflicht und Überwachungspflicht zu erfüllen. Der Vermieter muss alle Vorkehrungen treffen, damit sein Mieter die Mietsache vertragsgemäß und gefahrlos gebrauchen kann. So hat der Vermieter dafür zu Sorgen, dass z.B. die Beleuchtung des Treppenhauses funktioniert, dass der Keller, der Hof und der Dachboden gefahrlos betreten werden können. Die Verkehrssicherungspflicht bezieht auch auf das gesamte Versorgungssystem des Hauses, wie z.B. Zentralheizung, Wasserversorgung und Wasserentsorgung.
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