45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer. | Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer. | ||
Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet ,ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde | Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht. | ||
Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend. | Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend. | ||