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Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht. | Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht. | ||
Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend. | Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend. | ||