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'''Ausnahme von der Gefährdungshaftung'''<br /> | '''Ausnahme von der Gefährdungshaftung'''<br /> | ||
'''Dient das Pferd dem Beruf und ist für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt,''' kann der Tierhalter nach der § 833 BGB Schadenersatzforderungen Dritter begegnen indem er nachweist, dass die erforderliche Beaufsichtigung sorgfältig erfolgte und der geltend gemachte Schaden auch bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten nicht zu verhindern gewesen wäre. | '''Dient das Pferd dem Beruf und ist für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt,''' kann der Tierhalter nach der § 833, 2 BGB Schadenersatzforderungen Dritter begegnen indem er nachweist, dass die erforderliche Beaufsichtigung sorgfältig erfolgte und der geltend gemachte Schaden auch bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten nicht zu verhindern gewesen wäre. | ||