Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ausnahme von der Gefährdungshaftung'''<br />
'''Ausnahme von der Gefährdungshaftung'''<br />
'''Dient das Pferd dem Beruf und ist für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt,''' kann der Tierhalter nach der § 833 BGB Schadenersatzforderungen Dritter begegnen indem er nachweist, dass die erforderliche Beaufsichtigung sorgfältig erfolgte und der geltend gemachte Schaden auch bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten nicht zu verhindern gewesen wäre.
'''Dient das Pferd dem Beruf und ist für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt,''' kann der Tierhalter nach der § 833, 2  BGB Schadenersatzforderungen Dritter begegnen indem er nachweist, dass die erforderliche Beaufsichtigung sorgfältig erfolgte und der geltend gemachte Schaden auch bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten nicht zu verhindern gewesen wäre.




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