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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.<br /> | ||
Ja, '''stellt aber keinen Nachteil dar''', denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird | Ja, '''stellt aber keinen Nachteil dar''', denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird |