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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.<br /> | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.<br /> | ||
- Ja, '''stellt aber keinen Nachteil dar''', denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird | |||
- dies ja '''automatisch finanziert/mitbezahlt.''' | |||
* Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | * Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. |