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Mit dem Partner der IAS AG / Bremen | Mit dem Partner der IAS AG / Bremen | ||
Ihr Schutz gegen finanzielle Folgen im Falle eines Fahrverbots | |||
Warum eine Führerschein-Versicherung? | |||
Sollten Sie Ihren Führerschein für die Dauer von 1 bis 3 Monaten verlieren, werden Ihnen die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet. | |||
Wer kann sich versichern? | |||
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab. | |||
Was ist versichert? | |||
– Geschwindigkeitsüberschreitung | |||
– Auffahren und ungenügender Abstand | |||
– Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰ | |||
– Handynutzung* | |||
– Vorfahrtverletzung | |||
– Ampelverstoß | |||
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen | |||
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung | |||
…. sowie weitere Vergehen nach der StVO. | |||
*ohne Drittschadenfolge | |||
Was ist nicht versichert? | |||
– Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰ | |||
– Fahren unter Einfluss von Drogen | |||
– Unfallflucht | |||
– Fahren ohne Fahrerlaubnis | |||
– Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate | |||
– Aberkennung der Fahrerlaubnis | |||
Versicherungssumme | |||
– Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR | |||
– Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR | |||
– Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR | |||
Wer kann sich versichern? | |||
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab. | |||