Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihr Schutz gegen finanzielle Folgen im Falle eines Fahrverbots
Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Warum eine Führerschein-Versicherung?
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden Ihnen die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.


Sollten Sie Ihren Führerschein für die Dauer von 1 bis 3 Monaten verlieren, werden Ihnen die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.
* '''Wer versichert ist'''<br />


Wer kann sich versichern?
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.


Was ist versichert?
*'''Folgende Tatbestände sind versichert'''<br />
– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Auffahren und ungenügender Abstand
– Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
– Handynutzung*
– Vorfahrtverletzung
– Ampelverstoß
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
– Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
…. sowie weitere Vergehen nach der StVO.
*ohne Drittschadenfolge


Was ist nicht versichert?
– Geschwindigkeitsüberschreitung<br />
– Alkohol ab einem Promillewert von 1,1
– Auffahren und ungenügender Abstand<br />
Fahren unter Einfluss von Drogen
– Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 <br />
Unfallflucht
Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Vorfahrtverletzung<br />
Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
Ampelverstoß<br />
Aberkennung der Fahrerlaubnis
Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen<br />
Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung<br />
-  sowie weitere Vergehen nach der StVO.<br />


Versicherungssumme
– Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
– Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR


Wer kann sich versichern?
* '''Was nicht versichert ist:''' <br />
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
 
– Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰<br />
– Fahren unter Einfluss von Drogen<br />
– Unfallflucht<br />
– Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
– Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate<br />
– Aberkennung der Fahrerlaubnis<br />
 
 
* '''Versicherungssummen / Deckungssummen:'''<br />
 
– Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR<br />
– Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR<br />
– Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR<br />




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