45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerrufsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerrufsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | ||
Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz ( | Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ||
Die | Die Frist beginnt zum Widerspruch beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat. <br /> | ||
Wann das ist, das richtet sich nach den "Modellen", nach denen Kunden den Versicherungsschutz beantragen können. |