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Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ||
Die Frist | Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. <br /> | ||
Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell" | |||