Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
243 Bytes hinzugefügt ,  09:23, 14. Jul. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:


* '''Haftung als Privatperson'''<br />
* '''Haftung als Privatperson'''<br />
Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze. § 823 BGB




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü