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* '''Haftung als Privatperson'''<br />
* '''Haftung als Privatperson'''<br />


Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze. § 823 BGB
:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze. § 823 BGB




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