Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Haftung für '''fremdes Verschulden''' von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
- Haftung für '''fremdes Verschulden''' von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
- '''Verschuldensunabhängige''' Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />
- '''Verschuldensunabhängige''' Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />


* '''Haftung als Privatperson'''<br />
* '''Haftung als Privatperson'''<br />
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:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze. § 823 BGB
:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt. Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze. § 823 BGB


* '''Haftung als Tierhalter'''<br />




* '''Haftung als Kfz-Fahrer'''<br />


* '''Haftung als Tierhalter'''<br />
* '''Haftung als Kfz-Fahrer'''<br />
* '''Haftung im Verein'''<br />
* '''Haftung im Verein'''<br />


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