45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 56: | Zeile 56: | ||
* '''Halterhaftung Privat-Kfz'''<br /> | * '''Halterhaftung Privat-Kfz'''<br /> | ||
§ 7 Abs. 1 StVG: | § 7 Abs. 1 StVG: | ||
"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." | "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." | ||
* '''Haftung Demenzerkrankte'''<br /> | * '''Haftung Demenzerkrankte'''<br /> | ||
:Wird durch einen Demenzerkrankten ein Unfall, ein Schaden verursacht, ist es nicht sicher dass eine bestehende Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Ausschlaggebend ist, ob der Erkrankte seine Handlungen noch abschätzen kann. Zu klären ist inwieweit der Erkrankte deliktfähig oder deliktunfähig ist. | :Wird durch einen Demenzerkrankten ein Unfall, ein Schaden verursacht, ist es nicht sicher dass eine bestehende Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Ausschlaggebend ist, ob der Erkrankte seine Handlungen noch abschätzen kann. Zu klären ist inwieweit der Erkrankte deliktfähig oder deliktunfähig ist. | ||