Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
203 Bytes hinzugefügt ,  09:48, 16. Jul. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 49: Zeile 49:


* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />
* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />
:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleich" durchgeführt.


Bei der  Haftung für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausführung betrieblicher Verrichtungen dem Arbeitgeber zugefügt hat, ist in Deutschland ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen. Eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gilt heute nicht mehr nur bei gefahrgeneigter Arbeit, sondern für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.[1]
Bei der  Haftung für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausführung betrieblicher Verrichtungen dem Arbeitgeber zugefügt hat, ist in Deutschland ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen. Eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gilt heute nicht mehr nur bei gefahrgeneigter Arbeit, sondern für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.[1]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü