Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
308 Bytes entfernt ,  09:52, 16. Jul. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 50: Zeile 50:
* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />
* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />


:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleich" durchgeführt.
:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleich" durchgeführt. Hierdurch wird die Höhe der Arbeitnehmerhaftung bestimmt. Nach dem Grad der des Verschuldens wird die Haftung begrenzt.


Bei der  Haftung für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausführung betrieblicher Verrichtungen dem Arbeitgeber zugefügt hat, ist in Deutschland ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen. Eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gilt heute nicht mehr nur bei gefahrgeneigter Arbeit, sondern für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.[1]




45.052

Bearbeitungen

Navigationsmenü