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* '''Haftung von Kindern'''<br /> | * '''Haftung von Kindern'''<br /> | ||
:Kinder mit einem Alter von unter sieben Jahren haften nie. Wird ein Schaden verübt und es liegt keine Aufsichtsverletzung vor, geht der Geschädigte leer aus. Es besteht kein Anspruch gegen die Eltern. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zu zehn Jahren nicht haftbar zu machen, geregelt nach § 828 Abs. 2 BGB. | :Kinder mit einem Alter von unter sieben Jahren haften nie. Wird ein Schaden verübt und es liegt keine Aufsichtsverletzung vor, geht der Geschädigte leer aus. Es besteht kein Anspruch gegen die Eltern. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zu zehn Jahren nicht haftbar zu machen, geregelt nach § 828 Abs. 2 BGB. | ||
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