Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />
* '''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />


- '''Krankenversicherung'''<br />
- '''Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflich'''<br />
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
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