Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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**'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />
'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />


* '''Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br />
* '''Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br />
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br />
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br />
- Künstler und Publizisten<br />
:- Künstler und Publizisten<br />
- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />




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