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'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br /> | |||
* '''Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br /> | * '''Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br /> | ||
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | :- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | ||
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | :- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | ||
- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | :- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | ||
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | :- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | ||
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br /> | :- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br /> | ||
- Künstler und Publizisten<br /> | :- Künstler und Publizisten<br /> | ||
- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | :- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | ||