45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br /> | '''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br /> | ||
* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht | * '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''<br /> | ||
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | :- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | ||
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | :- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> |