Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />
'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br />


* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br />
* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''<br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
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