Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''' <br />
* '''Krankenversicherung - § 5 SGB V Versicherungspflicht besteht für''' <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br />
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
:- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
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