Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br />
* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung ausüben<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:- Künstler und Publizisten<br />
:- Künstler und Publizisten,<br />
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />


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