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* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br /> | * '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br /> | ||
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br /> | :- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br /> | ||
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung | :- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br /> | ||
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | :- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br /> | ||
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | :- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br /> | ||
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br /> | :- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br /> | ||
:- Künstler und Publizisten<br /> | :- Künstler und Publizisten,<br /> | ||
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | :- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | ||