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'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte. | '''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte. | ||
Beispiele: | Beispiele:<br /> | ||
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis | |||
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler | Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br /> | ||
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes | |||
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens | Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br /> | ||
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br /> | |||
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br /> | |||
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt. | Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt. |