Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:<br />
:Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:<br />
:- Beamte, Richter und Berufssoldaten,<br />
:- Beamte, Richter und Berufssoldaten,<br />
- Handwerker, die rentenversichert sind<br />
:- Handwerker, die rentenversichert sind<br />
- Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br />
:- Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br />
- Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten<br />
:- Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten<br />
- Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind<br />
:- Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind<br />
- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren<br />
:- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren<br />




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