Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Rentenversicherung nach SGB VI '''<br />
* '''Rentenversicherung ''' nach SGB VI<br />


:Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
:Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
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* '''Arbeitslosenversicherung'''<br />
* '''Arbeitslosenversicherung'''   nach § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige in § 26 SGB III definiert.     <br />
:nach § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige in § 26 SGB III definiert.  


:'''Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen:''' <br />
:'''Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen:''' <br />
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:- Arbeitnehmer <br />
:- Arbeitnehmer <br />
:- Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden<br />
:- Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden<br />
:- Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer  
:- Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer <br />
:- außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,<br />
:- außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,<br />
:- Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,<br />
:- Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,<br />
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