Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 78: Zeile 78:




* '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung''' <br />
* '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung''' nach SGBV  VII <br />


Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.
Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü