Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
926 Bytes hinzugefügt ,  09:05, 30. Aug. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 52: Zeile 52:


* '''Unfallversicherung ''' nach SGBV XXX <br />
* '''Unfallversicherung ''' nach SGBV XXX <br />
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. Versichert sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.
 
Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
- häusliche Pflegepersonen
-  Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)
- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
- nicht abschließend
Quelle BMI
 
 
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü