45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 54: | Zeile 54: | ||
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. | :Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge. | ||
:Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br /> | |||
:'''Versichert sind''' insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br /> | |||
:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen<br /> | :- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen<br /> | ||
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br /> | :- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br /> | ||
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br /> | :- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br /> | ||
:- häusliche Pflegepersonen<br /> | :- häusliche Pflegepersonen<br /> | ||
:- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen<br /> | :- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen<br /> | ||
:- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)<br /> | :- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)<br /> | ||
:- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br /> | :- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br /> | ||
:- nicht abschließend | :- nicht abschließend | ||
:- Quelle BMAS, Stand 1.2.2021 | :- Quelle BMAS, Stand 1.2.2021 |