Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.


:Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br />
 
:'''Versichert sind''' insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br />


:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen<br />
:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen<br />
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br />
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br />
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br />
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br />
:- häusliche Pflegepersonen<br />
:- häusliche Pflegepersonen<br />
:- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen<br />
:- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen<br />
:- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)<br />
:- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)<br />
:- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br />
:- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br />
:- nicht abschließend
:- nicht abschließend
:- Quelle BMAS, Stand 1.2.2021
:- Quelle BMAS, Stand 1.2.2021
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