Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 59: Zeile 59:
:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,<br />
:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,<br />
:- Zeugen, Schöffen<br />
:- Zeugen, Schöffen<br />
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br />
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und<br />
:- Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br />
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br />
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten<br />
:- häusliche Pflegepersonen<br />
:- häusliche Pflegepersonen<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü