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Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. | Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. | ||
Hier geht es zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung | {| class="wikitable" | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| ''' Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist , ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam. Hier geht es zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung | |||
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