Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 99: Zeile 99:




* '''KFZ Haftpflichtversicherung''' nach <br />
* '''KFZ Haftpflichtversicherung''' nach Pflichtversicherungsgestz für Kraftfahrzeuge (PflVG) <br />
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges.
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges.


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü