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'''* Multikopterversicherung - Drohnenversicherung''' nach | '''* Multikopterversicherung - Drohnenversicherung''' nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br /> | ||
:Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des Gewichts bestehen keine Ausnahmen. In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert. | :Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des Gewichts bestehen keine Ausnahmen. In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert. | ||