Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 148: Zeile 148:




- Berufshaftpflichtversicherung<br />
* '''Berufshaftpflichtversicherung'''<br />


Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater und viele weitere Freiberufler verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein, Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater und viele weitere Freiberufler verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein. Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü