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* '''Sportschützen-Haftpflichtversicherung'''<br /> | * '''Sportschützen- Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
:Bei Beantragung eines Waffenscheins muß der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. | :Bei Beantragung eines Waffenscheins muß der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. | ||
* '''Armbrust / Bogenschießen - Haftpflichtversicherung'''<br /> | |||
Nach dem deutschen Waffengesetztes sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht Versicherungspflicht. Der Bogen gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht keine Versicherungspflicht. | |||