Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen.
:Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen.


nicht abschließend
 
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