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:Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen. | :Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen. | ||
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