45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 193: | Zeile 193: | ||
* '''Insolvenzversicherung'''''<br /> | * '''Insolvenzversicherung'''''<br /> | ||
: Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen. | : Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen. | ||
Überwiegend iin '''Dienstleistungsunternehmen''' findet die Insolvenzversicherung Anwendung. In der Touristikbranche / Reisegewerbe muß der Reisunternehmer einen "Sicherungsschein" ausstellen. | : Überwiegend iin '''Dienstleistungsunternehmen''' findet die Insolvenzversicherung Anwendung. In der Touristikbranche / Reisegewerbe muß der Reisunternehmer einen "Sicherungsschein" ausstellen. | ||
:Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen. | :Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen. |