45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 196: | Zeile 196: | ||
:Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen. | :Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen. | ||
Auch andere Unternehmen, Vereine und Clubs profitieren von den Leistungen der Insolvenzversicherung. Der Vorteil liegt hier darin, dass Forderungen im Rahmen der Gläubigerbefriedigung aus der Versicherungsleistung abgegolten werden und damit nicht mehr als offene Forderungen zu bewerten sind. Das kann insbesondere in der Restrukturierung eines Unternehmens von großer Bedeutung sein. | |||