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* '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung''' nach SGBV VII <br /> | * '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung''' nach SGBV VII <br /> | ||
Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger. | :Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger. | ||
⚠️ '''Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.''' | ⚠️ '''Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.''' | ||
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